Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Pyro
Brandschutz GmbH

Unsere Geschäftsbedingungen haben das Ziel, die Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen – dem Auftraggeber – und der Firma Pyro Brandschutz GmbH verbindlich und für alle fair zu regeln.
Grundlage des Rechtsgeschäftes sind daher immer die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Pyro Brandschutz GmbH, deren Kenntnisnahme und Einbeziehung Sie mit der Auftragserteilung anerkennen und bestätigen.

  1. Geltungsbereich
    Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Durchführung von Seminaren, Schulungsaufträgen, brandschutztechnische Beratungen aller Art, das zur Verfügung stellen von Brandschutzbeauftragten, das zeichnen diverser Pläne und Unterlagen sowie für die Erstellung von Brandschutzkonzepten und ähnlichen Leistungen durch unser Unternehmen. Sie sind auch Vertragsbestandteil zukünftiger Leistungen, unabhängig davon, ob ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nur an, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt bzw. angenommen werden.
    In Einzelverträgen ausgehandelte und schriftlich bestätigte Änderungen von diesen AGB haben Vorrang, davon unberührt bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB.
  2. Zustandekommen des Vertrages
    Für die Erbringung von Leistungen durch die Firma Pyro Brandschutz GmbH ist das Einlangen eines vom Auftraggeber vollständig ausgefüllten, firmenmäßig gezeichneten Auftragsformulars oder die Annahme eines Angebots Voraussetzung. Der Vertrag kommt nur durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande, sofern unser Angebot vom Auftraggeber nicht ohne inhaltliche Änderung fristgerecht angenommen wird. Unter inhaltlichen Änderungen sind jedenfalls, jedoch nicht ausschließlich andere Geschäftsbedingungen, andere Leistungen und Termine, andere Zahlungsbedingungen, andere Preise, sowie Nachlässe und Rabatte zu verstehen. Für Aufträge ohne Angebot ist jedenfalls unsere schriftliche Auftragsbestätigung erforderlich. Jede Änderung und Ergänzung des Vertrages – einschließlich einer Abweichung von diesen Bedingungen – bedarf zu ihrer Rechtsverbindlichkeit der Schriftform.
    Nach Maßgabe unserer technischen und terminlichen Möglichkeiten sind wir bemüht, alle beantragten Leistungen im vereinbarten Zeitraum durchzuführen, können jedoch in begründeten Fällen die Durchführung ablehnen.
  3. Rücktritt
    In folgenden Fällen sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und unsere bis dahin angefallenen Aufwendungen in Rechnung zu stellen:
    a) Die Erbringung der vereinbarten Dienstleistung bzw. deren Weiterführung ist aus Gründen, die nicht wir zu vertreten haben, unmöglich, wird wesentlich verzögert oder ist wirtschaftlich nicht vertretbar.
    b) Der Auftraggeber kommt seinen Mitwirkungspflichten nicht nach.
    c) Hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers bestehen Bedenken und dieser leistet auf unser Begehren keine Vorauszahlung.
    d) Über das Vermögen des Kunden wird ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet bzw. mangels kostendeckenden Vermögens wurde der entsprechende Antrag abgewiesen.
    e) Die vertraglichen Interessen der Firma Pyro Brandschutz GmbH werden vom Auftraggeber pflichtwidrig verletzt.
    f) Der Auftraggeber bietet, verspricht oder gewährt unmittelbar oder mittelbar einem unserer Mitarbeiter aus Anlass der Vertragserfüllung einen Vermögensvorteil.
    g) Erfolgt der Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber vor dem Beginn der Ausführung der beauftragten Leistungen mittels eingeschriebenen Briefes, so verpflichtet sich dieser alle Aufwendungen zur Vorbereitung der Dienstleistung bis zum Zeitpunkt des Rücktritts zu ersetzen.
    h) Erfolgt der Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt als unter Punkt g) so steht uns trotz Unterbleibens der vollständigen Leistung das volle Entgelt zu.
  4. Unterlagen und Informationen
    Der Auftraggeber verpflichtet sich, die zur Erfüllung des Vertrages erforderlichen Unterlagen (z.B. Bescheide, Pläne, Atteste) zeitgerecht und frei Haus zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus erklärt sich der Auftraggeber bereit, alle zur Vertragserfüllung notwendigen Informationen zu erteilen.
    Der Auftraggeber erklärt, etwaige für die Vertragerfüllung erforderlichen Genehmigungen oder Einwilligungen Dritter auf seine Kosten einzuholen und uns nachzuweisen. Darüber hinaus kommt er allfälligen Informationspflichten selbständig nach.
  5. Bestimmungen zur Vertragsabwicklung
    Sind zur Vertragserfüllung Tätigkeiten außerhalb unseres Unternehmens vorzunehmen, so hat der Auftraggeber den Zugang zu den entsprechenden Objekten für eine ungehinderte Vertragserfüllung zu ermöglichen. Der Auftraggeber hat insbesondere alle notwendigen Vorkehrungen zum Schutz fremder Rechte zu treffen.
    Termine, die durch unsere Auftragsbestätigung bzw. durch andere Art mit dem Auftraggeber vereinbart wurden sind für diesen verbindlich, sofern der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Kenntnisnahme schriftlich widersprochen hat.
    Können festgelegte Termine aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht eingehalten werden, hat uns der Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren. Etwaige Kosten, die sich aus Terminverschiebungen ergeben, können von uns in Rechnung gestellt werden.
    Wir sind sehr bemüht, alle Terminzusagen pünktlich einzuhalten, es können jedoch Terminverschiebungen eintreten, von denen wir den Auftraggeber unverzüglich verständigen. Ein Ersatz für allfällige dadurch beim Auftraggeber entstandene Verzugs- oder Folgeschäden werden ausgeschlossen und berechtigen den Aufraggeber nicht zum Vertragsrücktritt.
    Grundsätzlich werden Auftragsleistungen nur während der Normalarbeitszeit durchgeführt. Sind jedoch Tätigkeiten außerhalb dieser Normalarbeitszeit erforderlich, ist eine gesonderte Vereinbarung zu treffen und der sich daraus ergebende Mehraufwand wird dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
  6. Zahlungsbedingungen
    Soweit keine gesonderten Vereinbarungen getroffen wurden, werden dem Auftraggeber die Aufwendungen für Besprechungen, die Durchführung von Schulungen vor Ort, die Erstellung etwaiger gesonderter Unterlagen über die durchgeführten Schulungsmaßnahmen, etc. entsprechend der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Kostenersätze der Firma Pyro Brandschutz GmbH in Rechnung gestellt. Darüber hinaus werden Reisekosten (Kilometergeld, Diäten und Nächtigungskosten) verrechnet. Allfällige Gebühren hat der Auftraggeber selbst zu tragen. Alle Preisangaben verstehen sich in EUR exklusive Umsatzsteuer.
    Die Rechnungsstellung erfolgt nach Erbringung der vereinbarten Leistung. Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, ab Rechnungsdatum innerhalb von 14 Tagen netto und ohne Abzug zu begleichen. Wir behalten uns vor, Teilrechnungen zu legen. Bei Zahlungsverzug werden ab dem der Fälligkeit folgenden Tag Verzugszinsen von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verrechnet. Kosten für Mahnungen und sonstige Schritte, die zur Einbringung der Forderung notwendig sind, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
    Bei gerechtfertigten Mängelrügen ist der Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit oder mit Ansprüchen zulässig, die im tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhang mit Verbindlichkeiten des Auftraggebers stehen oder die gerichtlich festgestellt oder anerkannt worden sind.
  7. Haftung
    Bei Schulungen sind jegliche Haftungen ausgeschlossen.
    Sollte die Firma Pyro Brandschutz GmbH durch höhere Gewalt oder durch behördliche Auflagen bzw. durch Gerichtsbeschluss gezwungen sein, seine Dienstleistungen teilweise oder ganz einzustellen, so sind wir für daraus entstehende Schäden und Folgeschäden von einer Haftung generell ausgeschlossen.
  8. Datenschutz und Vertraulichkeit
    Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine Daten elektronisch gespeichert und bearbeitet werden.
    Die Firma Pyro Brandschutz GmbH und der Auftraggeber haben grundsätzlich Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln. Beide Vertragsparteien sind nicht berechtigt ohne schriftliche Zustimmung der jeweils anderen die Ergebnisse (Unterlagen, Konzepte, etc.) zu veröffentlichen.
    Sämtliche Dokumente und Informationen, welche die Firma Pyro Brandschutz GmbH im Zusammenhang mit der Dienstleistungserbringung erhält, werden vertraulich behandelt. Ohne schriftliche Zustimmungserklärung des Auftraggebers werden Unterlagen Dritten weder zugänglich gemacht noch weitergegeben.
  9. Schlussbestimmungen, angewandtes Recht und Gerichtsstand
    Für den Fall der Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages gilt eine zulässige Bestimmung als vereinbart, die der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Verträge und Änderungen haben schriftlich zu erfolgen und unterliegen ausschließlich dem österreichischen Recht.
    Für allfällige Streitigkeiten wird als Gerichtsstand die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Graz vereinbart.

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